Änderung der Satzung über das Friedhofswesen der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe)
Nachstehende Worte und Satzteile werden wie folgt ersetzt:
im § 10
"der Grabstelle" durch "des Grabes"
im § 13
"Gräbern" durch "Grabstätten"
im § 15
"Familiengräbern" durch "Familiengrabstätten"
im § 15
"einer Wahlgrabstätte" durch "eines Wahlgrabes"
im § 15
"einer Grabstätte" durch "einem Grab"
im § 17
"Reihenfelder" durch "Reihengrabfelder"
im § 18
"Grabstellen" durch "Grabstätten"
im § 19
"Wahlgräbern" durch "Wahlgrabstätten"
im § 20
"Grabstellen" durch "Gräbern"
im § 21
"Grabstätten" durch "Gräber"
im § 22
"einer Grabstätte" durch "einem Grab"
und
im § 31
"Gräbern" und "Gräber" durch "Grabstätten"
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